Gerichte, Wissenschaft und die Versuchung einer Wahrheitsinstanz
Gerichte müssen Tatsachen feststellen. Sie sind aber keine Instanz, die wissenschaftliche Debatten für alle Zukunft beenden kann.
Inhaltsverzeichnis & Kapitel
Der bereitgestellte WELT-Beitrag
Axel Bojanowski kritisiert in seinem Meinungsbeitrag eine gegen CNews bestätigte Geldbuße von 20.000 Euro. Nach der Darstellung des Artikels ging es um unwidersprochene Äußerungen eines Gastes zum menschengemachten Klimawandel und um die journalistische Einordnung. Sanktioniert wurde demnach der Sender; der Text belegt keine persönliche Geldstrafe gegen den Ökonomen. Der Autor hält die inhaltliche Behauptung für falsch, wendet sich aber gegen die staatlich erzwungene Form der Einordnung.
Diese Unterscheidung ist wesentlich: Eine Kritik an der Sanktion muss nicht die wissenschaftliche Behauptung des Gastes übernehmen. Umgekehrt wird eine Sanktion nicht allein dadurch unproblematisch, dass die kritisierte Aussage falsch sein mag. Meinungsfreiheit, journalistische Sorgfaltspflichten und Reichweite staatlicher Aufsicht sind getrennte Fragen.
Rechtsfindung braucht Tatsachen
Die polemische Formel, Gerichte seien nicht für Wahrheitsfindung zuständig, ist in dieser Allgemeinheit unzutreffend. Ein Strafgericht muss den Sachverhalt aufklären und Beweise würdigen; § 244 Absatz 2 Strafprozessordnung verpflichtet es zur Aufklärung der Wahrheit innerhalb des Verfahrens. Das ist etwas anderes als eine unangreifbare wissenschaftliche Letztwahrheit.
Wie mit Unsicherheit umzugehen ist
Eine tragfähige Entscheidung muss unterscheiden, was beobachtet, was geschätzt, was wissenschaftlich umstritten und was rechtlich zu bewerten ist. Besonders bei Prognosen darf ein Gericht den damaligen Kenntnisstand nicht mit späterem Wissen verwechseln. Ebenso wenig darf es amtliche Einschätzungen allein wegen ihres Absenders für unprüfbar erklären. Diese Anforderungen sind eine redaktionelle Prüfliste, keine pauschale Behauptung über die Fehlerhaftigkeit bestimmter Corona- oder Klimaverfahren.
Die französische Entscheidung wurde für diese Fassung nicht im vollständigen amtlichen Original ausgewertet. Deshalb bleibt die konkrete Falldarstellung ausdrücklich auf den bereitgestellten WELT-Beitrag bezogen. Dessen Bewertung wird nicht stillschweigend als gerichtlicher Befund ausgegeben.
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