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Abschnitt 05 / Zahlen, Länder & Personal · Kapitel 2 von 4

Richter und Staatsanwälte: Personal und Verteilung

Die Größenordnung ist belegt. Eine aktuelle vollständige Länder- und Gerichtszweigmatrix liegt hier noch nicht verifiziert vor.

Inhaltsverzeichnis & Kapitel

Der belastbare Ausgangspunkt

Die 2024 veröffentlichte IW-Analyse nennt für das Bezugsjahr 2022 mehr als 22.000 Richter und mehr als 6.500 Staatsanwälte. Der aktuelle APuZ-Fachbeitrag verweist für die Staatsanwaltschaften auf 6.511 im Jahr 2022 nach der BfJ-Statistik. Diese Zahlen werden als historische Kapazitätsbasis eingeordnet. Sie sind keine Behauptung, dass im September 2026 exakt ebenso viele Personen beschäftigt sind.

Was für den gewünschten Vergleich noch fehlt

Benötigt wird eine abgestimmte Matrix aus 16 Ländern plus Bund, Gerichtsbarkeit, Gerichtsebene, Richterstatus und Personalmaß. Für jeden Wert muss derselbe Stichtag gelten oder die Abweichung kenntlich sein. Die in dieser Recherche gefundenen BfJ-Anhänge waren nicht ausreichend zugänglich, um eine solche Tabelle fehlerfrei zu übernehmen. Deshalb enthält die Website keine erfundene Verteilung und auch keine hochgerechneten Landeswerte.

Das ist eine Grenze dieser Arbeitsfassung, nicht die Aussage, der Staat erhebe solche Daten überhaupt nicht. Die aufgefundene IFG-Antwort verweist beispielsweise auf Personalübersichten für ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Fachgerichte. Dass ein Anhang hier technisch nicht auswertbar war, beweist keine staatliche Geheimhaltung.

Warum eine saubere Matrix mehr bringt

Mit einer verifizierten Personaldatei lassen sich Veränderungen im Zeitverlauf, Anteile der Gerichtszweige, Unterschiede zwischen Plan und Ist sowie Altersabgänge sichtbar machen. Erst nach passender Abgrenzung sind Belastungskennzahlen sinnvoll. Die gesamte Richterzahl eines Landes darf nicht als Nenner für ausschließlich staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren verwendet werden.

Transparente Datenlücke mit konkretem nächsten Schritt

Der Auskunftsgenerator dieser Website erstellt eine Anfrage nach aggregierten Personal- und Altersdaten. Er verlangt ausdrücklich die Definitionen, nicht nur eine Zahl. Die Datenstruktur im Webpaket ist dafür bereits angelegt. Unbekannte Werte bleiben leer, bis eine tatsächliche Quelle vorliegt; nachträgliche Ergänzungen können mit Datum und Herkunft dokumentiert werden.

Quellen und Abgrenzung: PERSONAL2022 PROZESSE2026 FDS

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Keine automatische Einreichung. Eine Strafanzeige ersetzt keine Klage, kein Rechtsmittel und keine Fristprüfung. Strafprozessordnung, Paragraph 158

Originalquellen dieses Kapitels

PERSONAL2022 · Wissenschaftliche Einordnung

IW-Kurzbericht 76/2024: Hat Deutschland zu viele Richter?

Vom Institut veröffentlichte Analyse auf Grundlage amtlicher Daten; rund 22.000 Richter und 6.500 Staatsanwälte im Bezugsjahr 2022. Keine eigene aktuelle Personalvollerhebung.

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PROZESSE2026 · Wissenschaftlicher Beitrag

Jahn / Klarmann / Bauch: Warum dauern Strafprozesse so lange? APuZ, 11.09.2026

Eigenbeitrag der Autoren; historische BfJ-Zahl 6.511 Staatsanwälte (2022) und aktuelle Belastungsdiskussion getrennt.

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FDS · Amtliche Antwort in Drittportal

IFG-Antwort des Bundesamts für Justiz vom 23.11.2023: Personalbestand an Gerichten

Antworttext und Anhangstitel im Suchindex erfasst; Anhänge nicht abrufbar. Daraus wurden keine Personal- oder Alterswerte abgeschrieben.

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Inhalt aus dem freigegebenen Dossier, Redaktionsstand 23.09.2026. Technische Bereitstellung als Leseseite: 25.09.2026. Keine erneute fachliche Prüfung durch diese Umstellung.