Justiz-Alarm
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Abschnitt 05 / Zahlen, Länder & Personal · Kapitel 4 von 4

Wer erreicht die Spitze? Frauen in Führungspositionen

Leitungsanteile sind etwas anderes als der Frauenanteil unter allen Richtern.

Inhaltsverzeichnis & Kapitel

Ein enger, aber aussagekräftiger Indikator

Der Destatis-Indikator H34 betrachtet Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Besoldungsgruppen R3 bis R10. Er trennt Bund und Länder; das Bundesverfassungsgericht ist nicht enthalten. Für 2024 werden bei den Ländern 33,2 Prozent Frauen ausgewiesen, beim Bund 39,7 Prozent. Die vorläufigen Werte für 2025 liegen bei 34,3 beziehungsweise 40,5 Prozent.

Diese Quoten beschreiben Führungs- beziehungsweise höhere Besoldungspositionen nach der Definition des Indikators. Sie sind keine Quote aller Richterinnen und kein Nachweis, welcher Anteil der Gerichtspräsidenten weiblich ist. Richter und Staatsanwälte werden hier gemeinsam betrachtet.

Warum gerundete Zahlen täuschen können

Die veröffentlichten Kopfzahlen sind gerundet. Die amtlichen Prozentwerte können auf ungerundeten Ausgangswerten beruhen. Wer die gerundeten Zähler und Nenner neu dividiert, kann deshalb zu einem leicht abweichenden Ergebnis kommen. Das Dashboard verwendet die veröffentlichten Quoten, statt eine eigene Genauigkeit vorzutäuschen.

Welche Frage sich daraus ergibt

Ein niedrigerer Anteil an der Spitze kann Anlass sein, Auswahl- und Beförderungsprozesse genauer zu betrachten. Aus einer einzelnen Quote folgt jedoch keine bestimmte Ursache. Bewerberfeld, Laufbahnen, Teilzeit, Dienstalter und Verfahrensregeln müssten gemeinsam untersucht werden. Auch hier gilt: Eine Statistik kann eine Frage öffnen, ohne die Antwort bereits zu beweisen.

Quellen und Abgrenzung: FUEHRUNG GG DRIG

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Keine automatische Einreichung. Eine Strafanzeige ersetzt keine Klage, kein Rechtsmittel und keine Fristprüfung. Strafprozessordnung, Paragraph 158

Originalquellen dieses Kapitels

FUEHRUNG · Amtliche Statistik

Destatis: Frauen in Führungspositionen der Justiz, Indikator H34

Stand 01.09.2026; R3-R10, Richter und Staatsanwälte gemeinsam, ohne BVerfG. 2025 vorläufig; gerundete Kopfzahlen nicht zur Neuberechnung der amtlichen Quote verwenden.

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DRIG · Primaerquelle

Deutsches Richtergesetz: Ernennung, Probezeit, Unabhängigkeit, Dienstaufsicht

Volltext recherchiert am 23.09.2026

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Inhalt aus dem freigegebenen Dossier, Redaktionsstand 23.09.2026. Technische Bereitstellung als Leseseite: 25.09.2026. Keine erneute fachliche Prüfung durch diese Umstellung.