Kanzler-Akten: wenn Informationszugang an fehlendem Besitz endet
Der Fall zeigt ein reales Transparenzproblem. Er beweist nicht ohne Weiteres eine politische Anweisung an Richter.
Inhaltsverzeichnis & Kapitel
Was das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat
Im Urteil 10 C 2.22 vom 29. März 2023 verneinte das Bundesverwaltungsgericht einen Anspruch nach Informationsfreiheits- und Bundesarchivgesetz auf Wiederbeschaffung amtlicher Informationen, die bei Antragstellung nicht mehr bei der informationspflichtigen Behörde vorhanden sind. Außerdem kann eine Suche in außergewöhnlich umfangreichen Aktenbeständen bei unverhältnismäßigem Aufwand begrenzt sein. Im Verfahren ging es um Unterlagen aus der Kanzlerschaft Helmut Kohls.
Der Gastbeitrag von Christoph J. Partsch in LTO kritisiert die Folgen für die öffentliche Kontrolle amtlicher Akten. Er verbindet den konkreten Streit mit der grundsätzlichen Frage, ob staatliche Dokumentation durch Verlagerung in private Bestände dem Informationszugang entzogen werden kann. Diese Kritik ist von den tatsächlichen Feststellungen und dem rechtlichen Tenor des Urteils zu unterscheiden.
Das institutionelle Problem
Als redaktionelle Schlussfolgerung ergibt sich eine gefährliche Lücke: Ein Informationsrecht kann praktisch schwach werden, wenn sein Gegenstand nicht mehr beim verpflichteten Träger liegt und der Bürger keine eigene Wiederbeschaffung verlangen kann. Gerade dann muss das Recht an anderer Stelle wirksame Pflichten zur Aufbewahrung, Abgabe und Rückholung vorsehen. Sonst kann sich schlechte Dokumentation zu einem Vorteil für die kontrollierte Stelle entwickeln.
Damit ist nicht festgestellt, dass das Gericht eine Aktenentwendung erlaubt hätte. Aus dem begrenzten Anspruch eines Antragstellers folgt keine allgemeine Erlaubnis für Amtsträger, Unterlagen privat zu behalten. Ebenso wenig belegt das Urteil, dass die Richter eine Regierung schützen wollten. Es belegt zunächst die vom Gericht gezogene Grenze eines bestimmten Informationsanspruchs.
Was eine Reform leisten müsste
Denkbar sind klarere Herausgabe- und Wiederbeschaffungspflichten, nachvollziehbare Abgabeverzeichnisse, unabhängige Archivkontrolle und eigene Rechtsschutzmöglichkeiten bei unzulässiger Entziehung amtlicher Unterlagen. Das sind prüfbare Reformvorschläge. Sie sind stärker als eine rein psychologische Behauptung über die Motive der beteiligten Richter.
DEIN ANLIEGEN. DEIN NÄCHSTER SCHRITT.
Wissen einordnen.
Den eigenen Fall vorbereiten.
Es gibt konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat? Halte Sachverhalt, Belege und offene Fragen fest. Justiz-Alarm führt dich zu deinem bearbeitbaren Schreiben und einem selbst gewählten Empfänger.
